Wenn Sie in den Polizeivollzugsdienst eingestellt werden möchten, hängt der Bewerbungsweg davon ab, ob Sie sich für einen Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene (Schulabschluss: Qualifizierender Abschluss der Haupt- bzw. Mittelschule mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mittlerer Schulabschluss oder höherwertiger Schulabschluss) oder für einen Einstieg in der dritten Qualifikationsebene (Schulabschluss: mindestens Fachhochschulreife/Abitur) bewerben möchten.
Zusätzlich zur Bewerbung über unser
Auswahlverfahren ist zwingend auch eine gesonderte
Bewerbung direkt bei der Bayerischen Polizei erforderlich. Wie Sie sich dort
online bewerben können, wie Sie Kontakt zur Einstellungsberatung der Polizei
aufnehmen können und viele
Das kommt darauf an, für welche Ausbildungsrichtung bzw. welchen Studiengang Sie sich bewerben möchten!
Bei den Behörden, für die Sie sich mit Online-Antrag anmelden können, müssen Sie zusätzlich keine Bewerbungsunterlagen einreichen.
Bei einer Bewerbung für ein Studium zum/zur Kommissar/in ist zusätzlich
zu unserem Online-Antrag noch eine
Onlinebewerbung bei der Bayerischen Polizei erforderlich. Wie Sie sich
dort online bewerben können, wie Sie Kontakt zur Einstellungsberatung der
Polizei aufnehmen können und viele
Einige wenige nichtstaatliche Behörden (Städte / Landkreise) nehmen nicht am Online-Anmeldeverfahren teil. In diesen Fällen reichen Sie bitte ihre Bewerbungsunterlagen direkt bei der Verwaltung ein. Bei welchen Behörden dies erforderlich ist, können Sie auf folgenden Seiten nachlesen:
Selbstverständlich können Sie sowohl am Auswahlverfahren für die zweite als auch die dritte Qualifikationsebene teilnehmen, solange Sie für beide die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Am Auswahlverfahren kann jede/r teilnehmen, der/die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzt. Entscheidend hierfür ist der Einstellungsstichtag, d. h. Sie können sich bereits während eines laufenden Einbürgerungsverfahrens bewerben und am Auswahlverfahren teilnehmen. Wichtig ist nur, dass Sie zum Zeitpunkt der Einstellung die geforderte Staatsangehörigkeit besitzen.
Die Bewerbungs-ID wird Ihnen nach dem Absenden des Online-Antrags angezeigt,
wenn Ihre Daten erfolgreich an uns übermittelt wurden. Mit der Bewerbungs-ID
haben Sie einen Nachweis, dass sie sich rechtzeitig bei uns angemeldet haben und
die Daten übertragen worden sind. Drucken Sie die Bestätigungsseite mit der
Bewerbungs-ID deshalb unbedingt aus oder notieren Sie sich die Nummer und
verwahren Sie sie in Ihren Unterlagen.
Wird Ihnen nach dem Absenden der
Daten keine Bewerbungs-ID angezeigt, ist ein Fehler bei der Datenübertragung
aufgetreten. Setzen Sie sich dann umgehend mit uns in Verbindung!
Für die Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze (zweite Qualifikationsebene) und die Dualen Studienplätze (dritte Qualifikationsebene) findet jeweils jährlich eine Prüfung für den Ausbildungs- bzw. Studienbeginn im Herbst des auf den Prüfungstermin folgenden Jahres, für die Ausbildung im Bereich des Allgemeinen Vollzugsdienstes bei den Justizvollzugsanstalten für den Ausbildungsbeginn ab Februar des folgenden Jahres statt.
Das jeweilige Prüfungsdatum finden Sie unter den nachfolgenden Terminhinweisen.
Das Auswahlverfahren wird einmal jährlich durchgeführt und gilt grundsätzlich nur für das
darauf folgende Einstellungsjahr. Allerdings können Einstellungsbehörden bei Bedarf auch Bewerberinnen und Bewerber im Einstellungsverfahren
berücksichtigen, wenn diese nicht am aktuellen Auswahlverfahren, aber
an einem der drei vorangegangenen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen
haben (vgl. vorübergehende Ausnahmeregelung nach § 14 S. 2 der Auswahlverfahrensordnung - AVfV i. V. m. Nr.
4.3 der Allgemeinen Regelungen des Landespersonalausschusses
im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts - ARLPA mit weiteren Hinweisen).
Das bedeutet, das Auswahlverfahren muss für eine Einstellung im Jahr 2024 schon 2023 erfolgreich absolviert
worden sein bzw. muss eine Teilnahme für eine Einstellung im Jahr 2025 bereits 2024 erfolgen, um den gesicherten Zugang zu allen
angebotenen Ausbildungsplätzen des jeweiligen Einstellungsjahres zu erhalten. Bei einer Teilnahme an lediglich mindestens einem der drei
vorhergehenden Auswahlverfahren ist die Verfügbarkeit der Ausbildungsplätze vom Bedarf der jeweiligen Einstellungsbehörde abhängig.
Bei Teilnahme am aktuellen Auswahlverfahren greift die o. g. Ausnahmeregel nicht, d. h. es können
dann für das Einstellungsverfahren des betreffenden
Einstellungsjahres keine Ergebnisse aus früheren Auswahlverfahren eingebracht werden.
Ja, auf jeden Fall! Die Auswahlprüfung (Beamtentest) testet eine Mischung aus Allgemeinwissen und verschiedenen Kompetenzen. Machen Sie sich keine Sorgen, wenn Sie nicht sofort auf jede Frage eine Antwort haben. Es ist nicht das Ziel dieser Prüfung, basierend auf verschiedenen Wissens- und Kompetenzgebieten, alle Fragen auf Anhieb beantworten zu können. Schlussendlich absolvieren fast alle unserer Prüflinge (>= 97 Prozent) das Auswahlverfahren erfolgreich und viele davon erhalten einen unserer begehrten Ausbildungs- und Studienplätze. Versuchen Sie einfach, Ihr Bestes zu geben, um Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten zu demonstrieren. Bewahren Sie Ruhe und nutzen Sie die Zeit, um nachzudenken. Vieles erschließt sich bei sorgfältigem Lesen und Kombinieren.
Sehen Sie die Prüfung auch als Chance, Ihr Wissen zu testen und Ihr Potential zu trainieren, in Stresssituationen einen klaren Kopf zu bewahren. Im Übrigen gilt für diese Prüfung nichts Besonderes. Starten Sie möglichst gut ausgeruht in den Prüfungstag. Auch ein wenig Vorbereitung kann nicht schaden und gibt weitere Sicherheit. Vertrauen Sie auf Ihr Können und seien Sie optimistisch, dass Sie Ihre Ziele auch erreichen können! Wir freuen uns schon auf Ihre Teilnahme!
Das Ergebnis des Auswahlverfahrens ist nicht nur für das Einstellungsjahr, für das es durchgeführt wird, gültig, sondern kann auch noch für die Einstellungen bis zum Einstellungsjahr 2027 herangezogen werden. Nehmen Sie also auch teil, wenn Sie erstmal einen Auslandsaufenthalt planen oder eine andere Ausbildung- oder ein anderes Studium anstreben. Damit halten Sie sich zusätzliche Optionen offen, um für unvorhergesehene Eventualitäten gewappnet zu sein.
Bei der Suche von Übernachtungsmöglichkeiten am Prüfungsort können wir Ihnen leider nicht behilflich sein. Bitte wenden Sie sich an das örtliche Fremdenverkehrsbüro oder suchen Sie über das Internet nach einer Unterkunft. Übernachtungskosten werden von uns nicht erstattet!
Fahrtkosten und andere Auslagen (z.B. Übernachtungskosten) für die Teilnahme an der Auswahlprüfung werden nicht erstattet.
Um die Chancengleichheit und den Wettbewerbscharakter sicher zu stellen, finden die Auswahlprüfungen nur einmal im Jahr statt. Alle Bewerber/-innen sollen die gleichen Prüfungsaufgaben bearbeiten. Wenn Sie an diesem Tag verhindert sind, gibt es für Sie demnach keine Möglichkeit die Prüfung nachzuholen. Die Schulen wurden über das Kultusministerium frühzeitig über den Prüfungstag informiert und gebeten, den Tag prüfungsfrei zu halten.
Sie können selbstverständlich im darauf folgenden Jahr wieder am Auswahlverfahren teilnehmen.
Zwei Wochen vor der Prüfung erhalten Sie ein Einladungsschreiben (Zulassungsbescheid) für die Prüfung. Dieses Schreiben können Sie bei Bedarf Ihrer Schule vorlegen. Am Prüfungstag wird Ihnen von dem Prüfungsleiter / der Prüfungsleiterin eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Sagen Sie ihm/ihr einfach Bescheid, dass Sie eine Teilnahmebestätigung benötigen.
Wenn Sie aufgrund ihrer Platzziffer im Auswahlverfahren für eine Einstellung in Frage kommen, lädt Sie die Behörde, bei der sie sich beworben haben, zu einem Vorstellungsgespräch ein. Einige Verwaltungen führen zusätzliche Testverfahren zur Prüfung Ihrer außerfachlichen Kompetenzen durch. Es kommen strukturierte Interviews oder Assessment-Center zum Einsatz. Wenden Sie sich für nähere Informationen bitte unmittelbar an die Einstellungsbehörden.
Für das Studium zum Kommissar/zur Kommissarin bei der Polizei müssen Sie sich nach unserem Auswahlverfahren noch einem Einstellungstest beim Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei unterziehen. Dies besteht unter anderem aus einem Sporttest. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Polizei unter team.polizei.bayern.de.
Bei den Auswahlprüfungen werden Aufgaben zur deutschen Sprache, zum
Allgemeinwissen und zum logisch-schlussfolgernden Denkvermögen gestellt.
Näheres zum Prüfungsstoff finden Sie auf folgenden
Seiten:
Die Auswahlprüfung für die Ausbildungsplätze (zweite Qualifikationsebene)
dauert 3 Stunden und wird zumeist in der Zeit von 9.15 - 12.15 Uhr abgehalten.
Die Auswahlprüfung für die Studienplätze (dritte Qualifikationsebene) dauert
4 Stunden und findet zumeist in der Zeit von 9.15 - 13.15 Uhr statt.
Im Buchhandel gibt es Bücher, in denen die Prüfungsaufgaben aus den Vorjahren veröffentlicht werden. Anhand der Vorjahresaufgaben können Sie sich ein Bild machen, welche Themengebiete geprüft werden und welche Aufgabentypen bislang gestellt wurden. Die genauen Titel und ISBN-Nummern finden Sie unter:
Für die Aufgabe zum Allgemeinwissen sollten Sie über das aktuelle politische und kulturelle Geschehen informiert sein. Nachrichten über Presse, Fernsehen oder Internet zu verfolgen, ist hierfür sicherlich hilfreich.
Falls Sie Ihre Einladung nicht bis eine Woche vor der Prüfung erhalten oder diese verloren haben, können Sie sich mit Hilfe Ihrer Bewerbungs-ID eine Ersatzeinladung generieren. Ihre Bewerbungs-ID finden Sie in Ihrer Online-Anmeldebestätigung oder in der an Sie versandten Zwischenmitteilung.
Dies kann zwei Gründe haben. Entweder haben sich für den von Ihnen angegebenen Prüfungsort zu wenig Bewerber/-innen gemeldet, so dass eine Prüfung an diesem Ort unverhältnismäßig hohe Kosten im Vergleich zur Bewerberzahl verursachen würde. Oder es haben sich vor Ihnen bereits so viele Bewerber/-innen für diesen Ort angemeldet, dass unsere Lokalkapazitäten ausgeschöpft sind. In beiden Fällen weisen wir Sie dem für Sie nächstgelegenen Prüfungsort zu.
Sollte der Prüfungsort, für den Sie eingeteilt sind, am anderen Ende von Bayern liegen, haben Sie sich eventuell im Online-Antrag verklickt. Das kann natürlich auch mal passieren. Setzen Sie sich dann bitte umgehend mit uns in Verbindung.
An den Auswahlprüfungen für die Ausbildungsberufe und Studienplätze nehmen im Schnitt insgesamt etwa 5.000 - 6.000 Bewerber/-innen teil.
Lassen Sie sich aber von diesen hohen Bewerberzahlen nicht abschrecken! Derzeit sind die Erfolgschancen aufgrund des hohen Einstellungsbedarfs besonders hoch - und wer es nicht probiert, hat sicher keine Chance!
Sofern Ihr außerbayerischer Schulabschluss mindestens dem qualifizierenden Abschluss der Haupt- oder Mittelschule (Ausbildungsplätze/zweite Qualifikationsebene) bzw. mindestens der unbeschränkten Fachhochschulreife (Studienplätze/dritte Qualifikationsebene) in Bayern gleichzusetzen ist, steht einer Teilnahme am Auswahlverfahren nichts entgegen.
Hinweise zu den Schulabschlüssen aus anderen Bundesländern finden Sie unter:
Legen Sie uns bitte das maßgebende Zeugnis im Zweifelsfall in einfacher Kopie vor, nachdem Sie sich angemeldet haben. Wir überprüfen dann, ob der Abschluss für die angestrebte Tätigkeit ausreicht und klären Sie ggf. darüber auf, was von Ihnen noch zu veranlassen ist.
Beim Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze (zweite Qualifikationsebene) fließen die Noten aus den Fächern Deutsch und Mathematik / Rechnungswesen mit ein.
Beim Auswahlverfahren für die Studienplätze (dritte Qualifikationsebene) die Noten aus den Fächern Deutsch, Mathematik und einer frei wählbaren Fremdsprache.
Grundsätzlich sind die Noten stets Ihrem Abschlusszeugnis zu entnehmen, soweit Sie den erforderlichen Abschluss bereits besitzen. Ansonsten dem letzten Zeugnis, das Ihnen vor der Auswahlprüfung ausgehändigt worden ist. Genaueres finden Sie unter:
Ihre Berufsschulnoten können herangezogen werden, wenn der Abschluss der Berufsschule einen mittleren Schulabschluss darstellt. Bei bayerischen Zeugnissen ist dies der Fall, bei
Die anderen Bundesländern haben für die Anerkennung unterschiedliche Kriterien.
Zur Überprüfung schicken Sie uns bitte folgende Zeugnisse in Kopie:
Dies gilt beim Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze (zweite Qualifikationsebene) generell und für die Studienplätze (dritte Qualifikationsebene), wenn Sie gerade die Berufsoberschule besuchen.
Die Noten aus den Fächern Deutsch, Mathematik und einer frei wählbaren Fremdsprache werden bei Abiturzeugnissen folgendermaßen ermittelt:
Die Berechnung basiert auf Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus an die bayerischen Gymnasien und wird auch bei außerbayerischen Abiturzeugnissen entsprechend angewandt.
Die in der Auswahlprüfung erzielte Punktzahl wird in eine Note mit zwei Dezimalstellen umgerechnet.
Diese Note wird dann mit Ihren Schulnoten zum sogenannten Gesamtergebnis verrechnet. Genaueres hierzu finden Sie unter:
Die Noten aus verschiedenen Schularten werden gleich gewertet; es muss nur die schulische Mindestqualifikation (qualifizierender Abschluss der Haupt- oder Mittelschule) vorliegen bzw. bis zur Einstellung erworben werden. Für das Gesamtergebnis spielt jedoch gerade die gezeigte Leistung in der Auswahlprüfung eine erhebliche Rolle. Eine bessere Vorbildung kann hier Vorteile verschaffen.
Sofern uns Ihr Zeugnis tatsächlich bereits vorliegt, ist eine erneute Einreichung nach der Prüfung nicht erforderlich und auf dem Vordruck zur Notenbescheinigung, welcher Ihnen bei der Auswahlprüfung ausgehändigt wird, auch entsprechend vermerkt.
Die Geschäftsstelle benötigt in der Regel vor der Auswahlprüfung lediglich Ihre persönlichen Daten, aber keine Bewerbungsunterlagen. Diese werden im Vorfeld jedoch manchmal von einzelnen Behörden (z.B. bei einer Bewerbung für den Polizeivollzugsdienst von der Bayerischen Bereitschaftspolizei) oder bei Soldaten auf Zeit vom Berufsförderungsdienst bzw. der Vormerkstelle angefordert. Die Zeugnisse liegen dann aber vor Ort bei den Behörden und nicht bei uns in der Geschäftsstelle. Wir führen vor der Auswahlprüfung keinen Datenabgleich hinsichtlich der Schulnoten mit diesen Behörden durch, da dies aufwändig wäre und auch viele Fehlerquellen beinhalten würde.
Schicken Sie uns eine einfache Kopie Ihres Zeugnisses mit der Post oder scannen Sie das Zeugnis ein und mailen Sie uns die entsprechende Datei. Noch sicherer ist eine Übermittlung per Telefax, damit können Sie mittels des Sendeprotokolls die rechtzeitige Übersendung ggf. nachweisen.
Für die staatlichen Verwaltungen erfahren Sie mit dem Prüfungszeugnis, ob Sie
einer Verwaltung zugewiesen werden konnten (= Einladung zum
Vorstellungsgespräch), ob eine Einstellung im Nachrückverfahren in Frage kommt
oder ob die Chancen auf Einstellung mit dem erreichten Prüfungsergebnis eher
gering sind. Lesen Sie also ganz einfach das Anschreiben zum Zeugnis durch,
darin finden Sie alle Informationen!
Falls Sie im Nachrückverfahren noch zum
Zuge kommen sollten, erhalten Sie unaufgefordert eine Mitteilung der
Einstellungsbehörde. Wir haben diesbezüglich keine aktuellen Informationen der
Behörden und können somit keine konkreten Auskünfte erteilen. Wenden Sie sich im
Zweifel immer direkt an die Einstellungsbehörden.
Wenn Sie sich auch für nichtstaatliche Verwaltungen (Städte, Landkreise etc.)
beworben haben, werden die entsprechenden Behörden von uns über Ihr
Prüfungsergebnis informiert. Die Einstellungsbehörden melden sich bei Ihnen,
wenn Sie für eine Einstellung in Frage kommen.
Erfahrungsgemäß sind die
Chancen auf Einstellung bei Städten und Gemeinden gering, wenn das
Prüfungsergebnis für eine Einstellung bei staatlichen Verwaltungen nicht
ausreicht. Mit entscheidend ist die Anzahl der Bewerber in Relation zu den
angebotenen Stellen.
Sie können sich mit Ihrem Prüfungszeugnis auch bei anderen staatlichen Behörden bewerben. Die Kommunalverwaltungen, die Ausbildungs- bzw. Studienplätze zum/zur (Diplom-)Verwaltungswirt/in in der Kommunalverwaltung anbieten, nehmen nach dem Anmeldezeitraum im Regelfall jedoch keine Bewerbungen mehr an. Ansprechpartner finden Sie unter:
Wenn Sie aufgrund Ihrer Platzziffer für eine Einstellung in Frage kommen, melden sich die Behörden unaufgefordert bei Ihnen. Sie können jedoch im Zweifelsfall direkt dort anrufen und sich erkundigen, ob Einstellungschancen bestehen, wenn Sie bis zwei oder drei Wochen nach Zeugnisversand noch keine Nachricht erhalten haben. Die Adressen und Ansprechpartner finden Sie unter:
Sie haben immer noch Chancen im staatlichen Bereich eingestellt zu werden, wenn Sie in die Ersatzliste aufgenommen worden sind. Nach dieser Liste suchen die Einstellungsbehörden Nachrückkandidaten, wenn zugewiesene Bewerber/-innen beispielsweise kein Interesse an der Stelle haben oder bereits anderweitig einen Ausbildungsplatz gefunden haben. Ob Sie auf der Ersatzliste stehen, können Sie dem Anschreiben zum Zeugnis entnehmen.
Das können Sie natürlich tun. Sinnvoll ist es jedoch sich vorab telefonisch zu erkundigen, ob Sie aufgrund Ihrer Platzziffer Einstellungschancen haben. Reichen Sie dann zielgerichtet Bewerbungsunterlagen bei den Behörden ein, die Ihnen eine positive Antwort gegeben haben. Adressen und Ansprechpartner finden Sie unter:
Bis zu welcher Platzziffer im Auswahlverfahren man eine direkte Stellenzuweisung bei einer staatlichen Behörde oder ein Einstellunsangebot einer nichtstaatlichen Behörde erhalten kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Als Faustregel gilt, je größer das Stellenangebot in der öffentlichen Verwaltung Bayerns insgesamt bzw. bei der jeweils gewünschten Verwendungsbehörde ist und je besser sich die aktuelle Lage am Arbeitsmarkt darstellt, um so größer sind auch die Chancen auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz in der öffentlichen Verwaltung Bayerns.
Eine wichtige Rolle spielt aber auch immer, wie viele Interessenten sich jeweils für die von einer bestimmten Einstellungsbehörde angebotenen Ausbildungs- und Studienplätze bewerben. Gerade das Verhältnis der Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber zur Anzahl der verfügbaren Ausbildungs- oder Studienplätze kann bei den verschiedenen Einstellungsbehörden aus unterschiedlichsten Gründen stark voneinander abweichen.
Ja, fragen Sie im Zweifel bitte unmittelbar bei der Einstellungsbehörde nach, wie der Sachstand ist.
Sie können sich selbst nicht direkt bei der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern zum Studieren einschreiben. Sie werden von den staatlichen und nichtstaatlichen Einstellungsbehörden automatisch dort angemeldet, wenn Sie aufgrund Ihres Ergebnisses im Auswahlverfahren als Anwärter/-in für die dritte Qualifikationsebene eingestellt werden.
In Bayern wird eine Bedarfsausbildung durchgeführt, d. h. es werden grundsätzlich immer nur so viele Nachwuchskräfte eingestellt, wie später auch gebraucht werden. Es wird dennoch nicht bei allen Behörden mit der Einstellung zur Ausbildung eine Übernahmezusage gegeben. Informieren Sie sich diesbezüglich bitte unmittelbar bei den Einstellungsbehörden.
Grundsätzlich können Sie während und nach der Ausbildung nicht einfach in eine andere Ausbildungsrichtung wechseln, also zum Beispiel von der Finanzverwaltung in die Justizverwaltung. Schließlich ist die Ausbildung speziell auf die fachlichen Anforderungen der späteren Tätigkeit abgestimmt. Erkundigen Sie sich bitte im Einzelfall bei der Verwaltung, zu der Sie wechseln möchten, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel denkbar wäre.
Mit Abschluss der Ausbildung haben Sie die Qualifikation für die jeweilige Fachrichtung für das Bundesland Bayern erworben. Der Wechsel in ein anderes Bundesland ist nur möglich, wenn die in Bayern erworbene Qualifikation dort anerkannt wird. Hierzu kann aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern leider keine konkrete Aussage getroffen werden.