In das Gesamtergebnis des
Auswahlverfahrens fließen neben der Note aus der
Auswahlprüfung die Schulnoten der Fächer Deutsch und
Mathematik oder Rechnungswesen ein.
Folgende Zeugnisse sind hierfür maßgeblich:
Schulabschluss vor der Auswahlprüfung Falls Sie den
geforderten Schulabschluss (qualifizierender
Abschluss der Haupt- oder Mittelschule oder mittlerer
Schulabschluss für Verwaltung und Justiz, für den Allgemeinen Vollzugsdienst auch einfacher
Hauptschulabschluss + Berufsausbildung)
am Prüfungstag
bereits besitzen,
können die Noten Ihres hierfür maßgebenden (Abschluss-)Zeugnisses (z. B.
auch Nachweis der Mittleren Reife über Zeugnis der 10. Klasse Gymnasium)
berücksichtigt werden. Wie die Noten aus Abiturzeugnissen berechnet werden, können Sie der folgenden
Berechnung der Abiturnoten (PDF /
104 KB)
entnehmen.
Schulabschluss nach der Auswahlprüfung Falls Sie den
geforderten Schulabschluss
erst im Jahr nach der Auswahlprüfung d. h. im
Einstellungsjahr
erwerben,
sind grundsätzlich die Noten aus dem letzten
Zeugnis, das Ihnen vor der Auswahlprüfung ausgehändigt worden ist, zu
berücksichtigen. Dabei handelt es sich zumeist um das Halbjahreszeugnis.
Wenn Sie zeitnah nach der Auswahlprüfung (= innerhalb der Rückmeldeszeit für die
Schulnoten, siehe "Nachweis der Schulnoten") ein Jahreszeugnis bekommen, können auch die Noten aus dem Jahreszeugnis
herangezogen werden.
Mehrere Schulabschlüsse Falls Sie
am Prüfungstag
bereits mehrere Abschlusszeugnisse besitzen, die herangezogen werden können
(qualifizierender Abschluss der Haupt- oder Mittelschule, mittlerer Schulabschluss, Hochschulreife), haben Sie die Wahl, aus
welchem der Zeugnisse die Noten entnommen werden. Eine Wahlmöglichkeit
besteht auch, wenn Sie neben einem vorhandenen Abschluss bis zum
Einstellungstag noch einen weiteren Schulabschluss erwerben. In diesem Fall
kann entweder das ältere (Abschluss-)Zeugnis herangezogen werden oder das
letzte Zeugnis, das Ihnen
vor der Auswahlprüfung
ausgehändigt wurde. Die Noten können jedoch stets nur einheitlich aus einem Zeugnis berücksichtigt
werden.