Die Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses ist bemüht, ihre Internetseiten im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Internetangebot unter www.lpa.bayern.de.
Auf dieser Website werden derzeit noch nicht angeboten:
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns unter poststelle@lpa.bayern.de mitteilen.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter poststelle@lpa.bayern.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Bayerischer Landespersonalausschuss – Geschäftsstelle -
Odeonsplatz 4
80539 München
oder
Postfach 22 14 41
80504 München
E-Mail: poststelle@lpa.bayern.de
Diese Erklärung wurde am 24.06.2022 erstellt.
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle: