Eine zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist, dass Sie
Im Falle eines laufenden Einbürgerungsverfahrens können Sie sich für das Auswahlverfahren anmelden, sofern Sie die erforderliche Staatsangehörigkeit voraussichtlich bis zum Einstellungstermin erwerben werden.
In der Bayerischen Steuerverwaltung ist eine Ausnahme hiervon in Einzelfällen möglich, wenn Sie eine Sprache sprechen, die im bayerischen Schulsystem üblicherweise nicht unterrichtet wird. Für diesen Fall wenden Sie sich bei Interesse bitte direkt an das Bayerische Landesamt für Steuern, Dienststelle Nürnberg, Referat St24, Krelingstraße 50, 90408 Nürnberg, Telefon 0911-991-1911 oder -1912.
Bitte beachten Sie, dass eine spätere Einstellung in den allgemeinen Vollzugsdienst, als Verwaltungswirt/in bei der staatlichen Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Polizeiverwaltung nur mit deutscher Staatsangehörigkeit möglich ist.
Eine Auflistung der derzeitigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union finden Sie im Internetangebot der EU unter: