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Zusätzliche Voraussetzungen für das Studium zum/zur Bibliothekar/in (B.A.) in den staatlichen wissenschaftlichen Bibliotheken (m/w/d)

Für das Studium zum/zur Bibliothekar/in (B.A.) in den staatlichen wissenschaftlichen Bibliotheken (m/w/d) müssen Sie neben den

  • allgemeinen Voraussetzungen
  • zusätzlich noch angemessene Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache

besitzen. Angemessene Kenntnisse liegen vor, wenn Sie in mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahrgangsstufen Unterricht in dieser Sprache hatten und in der dritten oder einer nachfolgenden Jahrgangsstufe im Jahreszeugnis die Note "ausreichend" oder besser erhalten haben.
Angemessene Kenntnisse liegen auch vor, wenn Sie die allgemeine Hochschulreife an einer Berufsoberschule (BOS) erwerben und die zweite Fremdsprache im Zeugnis über die Allgemeine Hochschulreife nachgewiesen ist bzw. wenn Sie eine Prüfung gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) mit Kompetenzstufe A2 erfolgreich abgeschlossen haben.

Wenn Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, können Sie an einer Zusatzprüfung der Bibliotheksakademie Bayern teilnehmen. Hierbei handelt es sich um eine schriftliche Aufgabe (Übersetzung aus der Fremdsprache ins Deutsche) mit einer Arbeitszeit von mindestens 90 Minuten, wobei Sie die Fremdsprache wählen dürfen. Sie haben die Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens die Note "ausreichend" erzielen. Die Prüfung wird durchgeführt, wenn das Auswahlinterview positiv verlaufen ist und sich abzeichnet, dass Sie für eine Einstellung in Frage kommen.

Bei Fragen zu den Fremdsprachenkenntnissen wenden Sie sich bitte an die Bibliotheksakademie Bayern (Telefon 089/28638-2233, E-Mail bibliotheksakademie@bsb-muenchen.de).

 

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