 
		Für das Studium zum/zur Bibliothekar/in (B.A.) in den staatlichen wissenschaftlichen Bibliotheken (m/w/d) müssen Sie neben den
besitzen. Angemessene Kenntnisse liegen vor, wenn Sie in 
mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahrgangsstufen Unterricht in dieser 
Sprache hatten und in der dritten oder einer nachfolgenden Jahrgangsstufe im 
Jahreszeugnis die Note "ausreichend" oder besser erhalten haben. 
Angemessene 
Kenntnisse liegen auch vor, wenn Sie die allgemeine Hochschulreife an einer 
Berufsoberschule (BOS) erwerben und die zweite Fremdsprache im Zeugnis über die 
Allgemeine Hochschulreife nachgewiesen ist bzw. wenn Sie eine Prüfung gemäß des 
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) mit Kompetenzstufe A2 erfolgreich 
abgeschlossen haben.
Wenn Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, können Sie an einer Zusatzprüfung der Bibliotheksakademie Bayern teilnehmen. Hierbei handelt es sich um eine schriftliche Aufgabe (Übersetzung aus der Fremdsprache ins Deutsche) mit einer Arbeitszeit von mindestens 90 Minuten, wobei Sie die Fremdsprache wählen dürfen. Sie haben die Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens die Note "ausreichend" erzielen. Die Prüfung wird durchgeführt, wenn das Auswahlinterview positiv verlaufen ist und sich abzeichnet, dass Sie für eine Einstellung in Frage kommen.
Bei Fragen zu den Fremdsprachenkenntnissen wenden Sie sich bitte an die Bibliotheksakademie Bayern (Telefon 089/28638-2233, E-Mail bibliotheksakademie@bsb-muenchen.de).