Die Beamtinnen und Beamten des öffentlichen Dienstes steigen in vier so
genannten Qualifikationsebenen ein:
erste Qualifikationsebene,
zweite Qualifikationsebene,
dritte Qualifikationsebene oder
vierte Qualifikationsebene.
Die Einstufung in die jeweilige Qualifikationsebene richtet sich nach der
Vor- und Ausbildung der Beamtinnen und Beamten.
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