SOZIAL UND ZUKUNFTSSICHER
DEIN EINSATZ FÜR BAYERN
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Staatsangehörigkeit

Eine zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist, dass Sie

  • Deutsche/Deutscher im Sinn des Art. 116 Grundgesetzes sind oder
  • die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
  • die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen.

Im Falle eines laufenden Einbürgerungsverfahrens können Sie sich für das Auswahlverfahren anmelden, sofern Sie die erforderliche Staatsangehörigkeit voraussichtlich bis zum Einstellungstermin erwerben werden.

In der Bayerischen Steuerverwaltung ist eine Ausnahme hiervon in Einzelfällen möglich, wenn Sie eine Sprache sprechen, die im bayerischen Schulsystem üblicherweise nicht unterrichtet wird. Für diesen Fall wenden Sie sich bei Interesse bitte direkt an das Bayerische Landesamt für Steuern, Dienststelle Nürnberg, Referat St24, Krelingstraße 50, 90408 Nürnberg, Telefon 0911-991-1911 oder -1912.  

Beschränkung auf deutsche Staatsangehörigkeit

Bitte beachten Sie, dass eine spätere Einstellung als Rechtspfleger/in bei der Justiz und bei der Arbeitsgerichtsbarkeit, als Diplom-Verwaltungswirt/in im Justizvollzug, bei der staatlichen Allgemeinen Inneren Verwaltung, der Polizeiverwaltung, der Forstverwaltung sowie als Kommissar/in im Polizeivollzugsdienst (jeweils m/w/d) nur mit deutscher Staatsangehörigkeit möglich ist.

Mitgliedstaaten der Europäischen Union

EU-FlaggeEine Auflistung der derzeitigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union finden Sie im Internetangebot der EU unter:

  • europa.eu/european-union/about-eu/countries_de
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