 
		
		 Das Auswahlverfahren wird einmal jährlich durchgeführt und gilt grundsätzlich nur für das 
		darauf folgende Einstellungsjahr. Allerdings können Einstellungsbehörden bei Bedarf auch Bewerberinnen und Bewerber im Einstellungsverfahren 
		berücksichtigen, wenn diese nicht am aktuellen Auswahlverfahren, aber 
		an einem der drei vorangegangenen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen 
		haben (vgl. vorübergehende Ausnahmeregelung nach § 14 S. 2 der Auswahlverfahrensordnung - AVfV i. V. m. Abschnitt I Nr. 
		4.3 der Allgemeinen Regelungen des Landespersonalausschusses 
		im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts - ARLPA mit weiteren Hinweisen).
		Das Auswahlverfahren wird einmal jährlich durchgeführt und gilt grundsätzlich nur für das 
		darauf folgende Einstellungsjahr. Allerdings können Einstellungsbehörden bei Bedarf auch Bewerberinnen und Bewerber im Einstellungsverfahren 
		berücksichtigen, wenn diese nicht am aktuellen Auswahlverfahren, aber 
		an einem der drei vorangegangenen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen 
		haben (vgl. vorübergehende Ausnahmeregelung nach § 14 S. 2 der Auswahlverfahrensordnung - AVfV i. V. m. Abschnitt I Nr. 
		4.3 der Allgemeinen Regelungen des Landespersonalausschusses 
		im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts - ARLPA mit weiteren Hinweisen). 
		
		
		Das bedeutet, das Auswahlverfahren muss für eine Einstellung im Jahr 2025 schon 2024 erfolgreich absolviert worden sein bzw. muss eine Teilnahme für eine Einstellung im Jahr 2026 bereits 2025 erfolgen, um den gesicherten Zugang zu allen angebotenen Ausbildungsplätzen des jeweiligen Einstellungsjahres zu erhalten.
			
		Bei einer Teilnahme an lediglich mindestens einem der drei 
		vorhergehenden Auswahlverfahren ist die Verfügbarkeit 
		der Studienplätze vom Bedarf der jeweiligen Einstellungsbehörde abhängig. 
		Bei Teilnahme am aktuellen Auswahlverfahren greift die o. g. Ausnahmeregel nicht, d. h. es können 
		dann für das Einstellungsverfahren des betreffenden 
		Einstellungsjahres keine Ergebnisse aus früheren Auswahlverfahren eingebracht werden.
		
		Im Auswahlverfahren wird die Qualifikation eines Bewerbers anhand einer 
			Gesamtnote aus bestimmten Schulfächern und dem Ergebnis einer schriftlichen 
			Auswahlprüfung ermittelt. In der schriftlichen Prüfung 
			werden das Sprachverständnis, die grundlegende Allgemeinbildung, Konzentrationsfähigkeit 
			und das logische, strukturelle, analytische Denkvermögen getestet.
			
Am Auswahlverfahren kann teilnehmen, wer die vorgeschriebenen 
			Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und sich bei der Geschäftsstelle des 
			Landespersonalausschusses rechtzeitig
			angemeldet hat. Eine wiederholte 
			Teilnahme am Auswahlverfahren in Folgejahren ist möglich.
Die Anmeldung ist jedes 
			Jahr von etwa Mitte März bis etwa Anfang Juli einfach und papierlos über den 
			Online-Antrag möglich. 
			Terminänderungen werden ggf. - auch kurzfristig - 
			auf diesem Internetauftritt bekannt gegeben. Eine schriftliche Eingangsbestätigung für Ihre 
			Anmeldung erhalten Sie Ende August. Für den Fall einer 
			Fristverlängerung werden Anmeldungen während des 
			Verlängerungszeitraums dagegen lediglich im Rahmen des Online-Anmeldeprozesses bestätigt.
Zwei Wochen vor der Auswahlprüfung erhalten Sie eine Einladung (= Zulassungsbescheid), in der Ihnen der genaue Prüfungsort und alle wichtigen Informationen zur Prüfung mitgeteilt werden. Falls Ihnen die Einladung einmal nicht rechtzeitig zugestellt werden oder diese zum Prüfungstag nicht auffindbar sein sollte, können Sie sich mittels Ihrer Bewerbungs-ID über eine Online-Anwendung, die wir ca. 2 Wochen vor der Prüfung über die Startseite dieses Internetauftritts freischalten werden, eine Ersatzeinladung mit allen wichtigen Informationen zum Prüfungstag generieren.
Die Auswahlprüfung findet jährlich einmal an einem Montagvormittag Anfang/Mitte Oktober statt. Am Prüfungstag erhalten Sie einen Vordruck, mit dem Ihre Schule die in das Auswahlverfahren einzubeziehenden Schulnoten (Deutsch, Mathematik und Fremdsprache) bestätigt. Die Schulnoten sind der Geschäftsstelle bis etwa zwei Wochen nach der Auswahlprüfung nachzuweisen.
Bis Ende Dezember erhalten Sie schließlich Ihr Prüfungszeugnis mit der erreichten Platzziffer und Gesamtnote. Zusammen mit dem Zeugnis informieren wir Sie darüber, ob und ggf. zu welcher staatlichen Verwaltung Sie zugewiesen werden können. Eine Zuweisung bedeutet, dass Sie von der besagten Verwaltung aufgefordert werden, Bewerbungsunterlagen einzureichen und zu einem Vorstellungsgespräch oder gesonderten Verfahren zur Prüfung Ihrer außerfachlichen Fähigkeiten eingeladen werden.
Bei einer Bewerbung für die Studienplätze zum/zur Bibliothekar/in 
			B. A., zum/zur Diplom-Archivar/in (FH), zum/zur Kommissar/in bei der Polizei oder zum/zur Diplom-Verwaltungswirt/in in der Kommunalverwaltung 
			(jeweils m/w/d) werden Sie unmittelbar von der zuständigen Behörde benachrichtigt, wenn Sie aufgrund Ihrer Platzziffer für eine Einstellung in Frage kommen.