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DEIN EINSATZ FÜR BAYERN
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Schulbildung

Für die Teilnahme am Auswahlverfahren für die Studienplätze an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (HföD) müssen Sie

  • die unbeschränkte Fachhochschulreife,
  • die fachgebundene Hochschulreife,
  • die allgemeine Hochschulreife,
  • einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand oder
  • den allgemeinen Hochschulzugang über erfolgreiche berufliche Fortbildungsprüfungen (Meisterprüfung oder gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfungen, Absolventen von Fachschulen und Fachakademien) in Verbindung mit einem Beratungsgespräch an der HföD (Beratungsgespräche an der HföD werden üblicherweise erst nach einem Einstellungsangebot durch die Einstellungsbehörden veranlasst und sind daher für die Teilnahme am Auswahlverfahren noch nicht erforderlich) oder an einer bayerischen Hochschule

erworben haben oder voraussichtlich bis zum Einstellungstermin erwerben.

Zeugnis aus einem anderen Bundesland als Bayern

Bei Zeugnissen über die unbeschränkte Fachhochschulreife aus anderen Bundesländern muss auf dem Zeugnis der Zusatz "Berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland" vermerkt sein, damit die Zugangsvoraussetzung für die Studiengänge in Bayern erfüllt ist.

Ausländischer Schulabschluss

Falls Sie Ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, geben Sie bitte bei der Anmeldung zum Auswahlverfahren im Online-Antrag an, dass Sie einen ausländischen Bildungsabschluss besitzen, unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Fachhochschulreife, eine fachgebundene Hochschulreife, eine allgemeine Hochschulreife oder einen allgemeinen Hochschulzugang handelt.

Bitte reichen Sie bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses - jeweils in einfacher Kopie - folgende Unterlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Ihrer Anmeldung am Auswahlverfahren ein:

  • den ausländischen Schulabschluss/Bildungsabschluss sowie Fächer- und Notenübersicht (ggf. zusätzlich in beglaubigter Übersetzung)
  • sofern vorhanden Studiennachweise mit Fächer- und Notenübersicht (ggf. zusätzlich in beglaubigter Übersetzung)
  • sofern bereits vorliegend, den Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle

Bei noch fehlender Zeugnisanerkennung kann der betreffende Antrag bei der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern erst nach Teilnahme an der Auswahlprüfung, innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach dem Prüfungstermin, gestellt werden. Als Nachweis für die Teilnahme an der Auswahlprüfung ist dem Antrag zwingend das Notenbescheinigungsformular beizufügen, das jedem Prüfungsteilnehmer und jeder Prüfungsteilnehmerin am Prüfungstag von der Prüfungsleitung des jeweiligen Prüfungslokals ausgehändigt wird. 

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