Für die Teilnahme am Auswahlverfahren für die Studienplätze an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (HföD) müssen Sie
erworben haben oder voraussichtlich bis zum Einstellungstermin erwerben.
Bei Zeugnissen über die unbeschränkte Fachhochschulreife aus anderen Bundesländern muss auf dem Zeugnis der Zusatz "Berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland" vermerkt sein, damit die Zugangsvoraussetzung für die Studiengänge in Bayern erfüllt ist.
Falls Sie Ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, geben Sie bitte bei der Anmeldung zum Auswahlverfahren im Online-Antrag an, dass Sie einen ausländischen Bildungsabschluss besitzen, unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Fachhochschulreife, eine fachgebundene Hochschulreife, eine allgemeine Hochschulreife oder einen allgemeinen Hochschulzugang handelt.
Bitte reichen Sie bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses - jeweils in einfacher Kopie - folgende Unterlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Ihrer Anmeldung am Auswahlverfahren ein:
Bei noch fehlender Zeugnisanerkennung kann der betreffende
Antrag bei der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern
erst nach Teilnahme an der Auswahlprüfung, innerhalb einer
Frist von 14 Tagen nach dem Prüfungstermin, gestellt werden. Als Nachweis für die Teilnahme an der Auswahlprüfung ist dem Antrag
zwingend das Notenbescheinigungsformular beizufügen,
das jedem Prüfungsteilnehmer und jeder Prüfungsteilnehmerin am Prüfungstag von der Prüfungsleitung des jeweiligen Prüfungslokals ausgehändigt wird.