Bis Anfang/Mitte Dezember erhalten Sie ein Prüfungszeugnis mit der erreichten Gesamtnote und Platzziffer.
Zusammen mit dem Zeugnis teilen wir Ihnen mit, ob und ggf. welcher staatlichen Verwaltung Sie zugewiesen werden können. Eine Zuweisung bedeutet, dass Sie von der besagten Verwaltung aufgefordert werden, Bewerbungsunterlagen einzureichen und zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden.
Bei einer Bewerbung für den Bibliothekdienst, den Archivdienst, den Polizeivollzugsdienst oder bei nichtstaatlichen Verwaltungen (Städte, Gemeinden etc.) werden Sie unmittelbar von der zuständigen Behörde benachrichtigt, wenn Sie aufgrund Ihrer Platzziffer für eine Einstellung in Frage kommen.
Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden sie schriftlich bekannt gegeben. Verzichten Sie deshalb bitte auf vorherige Anfragen bei der Geschäftsstelle!