Für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von mindestens zwölf Jahren läuft das Einstellungsverfahren nach der Auswahlprüfung wie folgt ab:
Wenn Sie vor dem Ausscheiden aus der Bundeswehr einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein beantragt haben (Bewerbung auf eine Vorbehaltsstelle), erhalten Sie zunächst nach Abschluss des Auswahlverfahrens von der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses ein Prüfungszeugnis. Gleichzeitig informieren wir die Vormerkstelle des Freistaates Bayern über das von Ihnen erzielte Ergebnis. Die Vormerkstelle teilt Ihnen dann Ihren im Wettbewerb mit den anderen eingliederungsberechtigten Soldatinnen und Soldaten erreichten Ranglistenplatz mit und benachrichtigt Sie darüber, ob und bei welcher Behörde Sie eingestellt werden können.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Vormerkstelle des Freistaates Bayern:
Vormerkstelle des Freistaates Bayern
im Landesamt für Steuern
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Dienststelle Nürnberg -
Krelingstr. 50
90408 Nürnberg
unter der Rubrik: Job und Karriere > Vormerkstelle.
Der Eingliederungs- oder Zulassungsschein gilt nicht für den Polizeivollzugsdienst.
Wenn Sie keinen Eingliederungs- oder Zulassungsschein beantragt haben, stehen Sie im Wettbewerb mit allen Bewerberinnen und Bewerbern, die am Auswahlverfahren teilgenommen haben. Nach dem Auswahlverfahren durchlaufen Sie das übliche Einstellungsverfahren für den staatlichen oder nichtstaatlichen Bereich, je nachdem für welche Behörden Sie sich beworben haben.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Einstellungsverfahren im staatlichen Bereich und Einstellungsverfahren im nichtstaatlichen Bereich.