Nach der Ermittlung der Prüfungsergebnisse aller Bewerberinnen und Bewerber wird das Zuweisungsverfahren für den staatlichen Bereich durchgeführt. Hierbei geht die Geschäftsstelle folgendermaßen vor:
In der Reihenfolge der Platzziffern werden bei jeder/jedem Bewerber/-in zunächst die gewünschten Studiengänge geprüft. Die Prüfung der angestrebten Studienrichtungen erfolgt in der von Ihnen angegebenen Reihenfolge. Kann der erste Wunsch nicht durch Zuweisung erfüllt werden, weil dort kein Studienplatz mehr frei ist, wird der zweite Wunsch geprüft usw.
Falls Sie im ersten Prüfschritt nicht zugewiesen werden können, werden in einem zweiten Schritt Ihre gewählten Regierungsbezirke in der angegebenen Reihenfolge auf freie Studienplätze überprüft.