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DEIN EINSATZ FÜR BAYERN
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Erforderliche Unterlagen

Foto Dokumentenmappe

Um zum Auswahlverfahren eingeladen zu werden, genügt es fast immer, sich mit dem Online-Antrag oder einer Bewerbung bei der angestrebten Kommunalverwaltung anzumelden.

Bitte reichen Sie bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses keine Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Foto...) ein.

Nur in folgenden Fällen benötigen wir Nachweise:

  • Bei einem ausländischen Schulabschluss
    einen Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle (soweit nicht bereits vorhanden, Antragstellung bei der Zeugnisanerkennungsstelle erst nach Teilnahme an der LPA-Auswahlprüfung innerhalb einer Frist von 14 Tagen), das anerkannte Zeugnis und ggf. eine beglaubigte Übersetzung
  • Wenn ein Nachteilsausgleich bei der Prüfung aufgrund von Behinderung gemäß § 54 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO), BayRS 2030-2-10-F, beantragt wird:
    Beleg über Grad und Art einer Schwerbehinderung, Bescheid über eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten oder sonstige den Antrag begründende Nachweise und Bescheinigungen

 

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