Der Bayerische Landespersonalausschuss erhebt durch seine Geschäftsstelle im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Entscheidung über ihm nach dem Bayerischen Beamtengesetz (BayBG), dem Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz - LlbG) und anderen Rechtsvorschriften zur Mitwirkung zugewiesenen Sachverhalte personenbezogene Daten. Die Daten werden bei den antragstellenden staatlichen oder nichtstaatlichen Dienstherren erhoben.
Bayerischer Landespersonalausschuss - Geschäftsstelle -
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Odeonsplatz 4, 80539 München oder
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Datenschutzbeauftragter des Bayerischen Landespersonalausschusses
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Ihre Daten werden erhoben, um die Entscheidung über die dem Bayerischen Landespersonalausschuss nach dem BayBG, dem LlbG und anderen Rechtsvorschriften zur Mitwirkung zugewiesenen Sachverhalte vorzubereiten und auszuführen. Bei Nicht- oder unvollständiger Angabe der erforderlichen Daten kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 UAbsatz 1 Buchst. e, Abs. 3 Satz 1 und 2 DSGVO i.V.m. Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) i.V.m. Vorschriften des BayBG, des LlbG und sonstigen Rechtsvorschriften, die eine Entscheidung oder Mitwirkung des Bayerischen Landespersonalausschusses sowie seiner Geschäftsstelle vorsehen (Art. 116 BayBG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landespersonalausschusses).
Die Daten werden bei dem antragstellenden staatlichen oder nichtstaatlichen Dienstherrn erhoben.
Folgende personenbezogene Daten werden im Rahmen der Antragstellung erhoben:
Ihre im Rahmen einer Antragstellung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich vom Bayerischen Landespersonalausschuss und seiner Geschäftsstelle zur Beschlussfassung über den Sie betreffenden Antrag sowie zur Gewährleistung einer einheitlichen Beratungs- und Entscheidungspraxis verwendet.
Soweit Ihre Daten elektronisch verarbeitet werden, erfolgt der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme durch das IT-Dienstleistungszentrum am Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, das Rechenzentrum Nord am Landesamt für Steuern bzw. das Landesamt für Finanzen als Auftragsverarbeiter.
Die bei der Antragstellung erhobenen Daten werden nur solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zum o.g. Zweck erforderlich ist.
Nach der DSGVO stehen Ihnen bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten folgende Rechte zu:
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (www.datenschutz-bayern.de).