Für Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von mindestens zwölf Jahren läuft das Einstellungsverfahren nach der Auswahlprüfung wie folgt ab:
Wenn Sie vor dem Ausscheiden aus der Bundeswehr einen Eingliederungs- oder
Zulassungsschein beantragt haben (Bewerbung auf eine Vorbehaltsstelle), erhalten
Sie zunächst nach Abschluss des Auswahlverfahrens von der Geschäftsstelle des
Landespersonalausschusses ein Prüfungszeugnis. Gleichzeitig informieren wir die
Vormerkstelle des Freistaates Bayern über das von Ihnen erzielte Ergebnis. Die
Vormerkstelle teilt Ihnen dann Ihren im Wettbewerb mit den anderen
eingliederungsberechtigten Soldatinnen und Soldaten erreichten Ranglistenplatz mit und
benachrichtigt Sie darüber, ob und bei welcher Behörde Sie eingestellt werden
können.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte
ausschließlich an die
Vormerkstelle des Freistaates Bayern.
Vormerkstelle des Freistaates Bayern
im Landesamt für Steuern
-
Dienststelle Nürnberg -
Krelingstr. 50
90408 Nürnberg
unter der Rubrik "Ausbildung und Karriere" > "Vormerkstelle"
Wenn Sie keinen Eingliederungs- oder Zulassungsschein beantragt haben, stehen
Sie im Wettbewerb mit allen Bewerberinnen und Bewerbern, die am Auswahlverfahren
teilgenommen haben. Nach dem Auswahlverfahren durchlaufen Sie das übliche
Einstellungsverfahren für den staatlichen oder nichtstaatlichen Bereich, je
nachdem für welche Behörden Sie sich beworben haben.
Nähere Informationen
hierzu finden Sie unter Einstellungsverfahren im staatlichen Bereich und
Einstellungsverfahren im nichtstaatlichen Bereich.