Nach der Ermittlung der Prüfungsergebnisse aller Bewerberinnen und Bewerber wird das Zuweisungsverfahren für den staatlichen Bereich durchgeführt. Hierbei geht die Geschäftsstelle folgendermaßen vor:
In der Reihenfolge der Platzziffern werden bei jedem Bewerber / jeder Bewerberin zunächst die gewünschten Ausbildungsrichtungen geprüft. Die Prüfung der Ausbildungsrichtungen erfolgt in der von Ihnen angegebenen Reihenfolge. Kann der erste Wunsch nicht durch Zuweisung erfüllt werden, weil dort kein Ausbildungsplatz mehr frei ist, wird Ihr zweiter Wunsch geprüft usw.
Falls Sie im ersten Prüfschritt nicht zugewiesen werden können, werden in einem zweiten Schritt Ihre gewählten Regierungsbezirke in der angegebenen Reihenfolge auf freie Stellen überprüft und ggf. eine Zuweisung vorgenommen.