Ob Ausbildung oder Duales Studium, mit nur einer Prüfung öffnet sich die Tür zu vielfältigen Berufsfeldern.
Für schnelle Einblicke in unterschiedliche Berufsfelder werfen Sie doch einen Blick in unsere Berufsfilme:
Sie suchen Infomaterial zu den Ausbildungs-, Studienmöglichkeiten und Berufsfeldern? Dann werfen Sie doch einen Blick in unsere Broschüren:
Antworten auf häufig gestellte Fragen, beispielsweise zum Prüfungstermin, zur Prüfungseinladung oder zur Geltungsdauer der Auswahlverfahren, finden Sie hier:
Sind die Auswahlprüfungen machbar? Was wird geprüft? Muss ich mich vorbereiten? Wir haben wichtige Infos zu den Auswahlprüfungen für Sie zusammengestellt:
Detaillierte Informationen zum Bayerischen Landespersonalausschuss und ein Formblatt für Anträge oberster Dienstbehörden finden Sie nachfolgend:
Mit nur einer erfolgreichen Prüfung stehen die Türen zu allen Ausbildungs- und Studienangeboten des Einstellungsjahres offen, für das die Prüfung durchgeführt wurde. Darüber hinaus können Behörden auch erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber der drei vorangegangenen Auswahlverfahren berücksichtigen.
Sofern Ihr Online-Antrag zur Anmeldung an einem Auswahlverfahren erfolgreich an uns übermittelt wurde (Senden-Button), wird Ihnen im Browser Ihre Anmeldebestätigung inklusive Ihrer Bewerbungs-ID angezeigt. Sichern Sie diese als Nachweis für Ihre erfolgreiche Anmeldung. Falls keine Anmeldebedtätigung angezeigt wird, fragen Sie bei unserer Hotline (Tel. 089/2306-2900) nach oder senden Sie nochmals einen Antrag ab.
Etwa zwei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin übersenden wir Ihnen Ihre Einladung zur Auswahlprüfung auf dem Postweg. Sollten Sie diese nicht bis eine Woche vor der Prüfung erhalten oder diese verloren haben, können Sie ab diesem Zeitpunkt unter Angabe Ihrer Bewerbungs-ID hier eine Ersatzeinladung abrufen.
Die Ausbildung für die unterschiedlichen Berufsfelder in der nichttechnischen Beamtenlaufbahn der öffentlichen Verwaltung Bayerns dauert zwei Jahre, für den allgemeinen Vollzugsdienst in einer Justizvollzugsanstalt nur 18 Monate. Ein Duales Studium endet nach drei Jahren. Bereits die Ausbildung oder das Duale Studium absolviert man im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Schon nach zwei weiteren Jahren im Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt bei entsprechender Eignung die Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Dieses bietet unabhängig von den üblichen wirtschaftlichen Schwankungen und vom rasanten Wandel der Arbeitswelt, geprägt durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz und andere technologische Entwicklungen, eine größtmögliche berufliche Zukunftssicherheit. Die berufspraktischen Ausbildungs- oder Studienabschnitte finden in der Regel an der Beschäftigungbehörde, die fachtheoretischen Abschnitte - bei regelmäßig kostenfreier Unterbringung - an einer der bayerischen Verwaltungsschulen oder einem Fachbereich an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern statt.