Zwischenzeitlich wurden die Ergebnisse des Auswahlverfahrens für die zweite Qualifikationsebene berechnet und die Einstellungsbehörden über die erzielten Ergebnisse informiert. Eine Abmeldung vom Auswahlverfahren ist daher nicht mehr möglich. Sofern Sie im weiteren Verlauf Einstellungsangebote von Behörden erhalten sollten, können Sie diese selbstverständlich ablehnen.